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   BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22   

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https://dejure.org/2023,133
BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22 (https://dejure.org/2023,133)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2023 - 2 A 2.22 (https://dejure.org/2023,133)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 2 A 2.22 (https://dejure.org/2023,133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht

    SÜG §§ 5, 14; VwGO § 99
    Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Eignung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Eignung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Eignung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Eignung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherheitsüberprüfung - und keine Einschätzungsprärogative des BND

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Bundesnachrichtendienst (BND) muss erklären, warum er Bewerber ablehnt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22
    Auch die seit dem Beschluss des Senats vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - (BVerwGE 153, 36) beschlossenen Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes lassen ein behördliches Letztentscheidungsrecht des BND bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos nicht hinreichend klar erkennen.

    Auch die seit dem Beschluss des Senats vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - (BVerwGE 153, 36) beschlossenen Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes lassen ein behördliches Letztentscheidungsrecht des BND aber nicht hinreichend klar erkennen.

    Danach dürfte die Neuregelung des § 14 Abs. 4 Satz 2 SÜG dem Zweck dienen, das vom Senat im Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - (BVerwGE 153, 36 Rn. 34 f.) zu § 14 Abs. 4 SÜG a. F. angenommene Auslegungsergebnis, wonach bei Bewerbern bei Nachrichtendiensten die Ablehnung nicht zu begründen ist, klarstellend in das Gesetz aufzunehmen.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss sich eine die Gerichte bindende behördliche Letztentscheidungsbefugnis ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben oder jedenfalls durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln sein (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 , Kammerbeschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 24 und vom 9. November 2022 - 1 BvR 2263/21 - NVwZ-RR 2023, 121 = juris jeweils Rn. 26).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss sich eine die Gerichte bindende behördliche Letztentscheidungsbefugnis ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben oder jedenfalls durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln sein (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 , Kammerbeschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 24 und vom 9. November 2022 - 1 BvR 2263/21 - NVwZ-RR 2023, 121 = juris jeweils Rn. 26).
  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 2263/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen berufsgerichtliche Entscheidung mangels

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2023 - 2 A 2.22
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss sich eine die Gerichte bindende behördliche Letztentscheidungsbefugnis ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben oder jedenfalls durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln sein (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 , Kammerbeschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - NVwZ 2012, 694 Rn. 24 und vom 9. November 2022 - 1 BvR 2263/21 - NVwZ-RR 2023, 121 = juris jeweils Rn. 26).
  • BVerwG, 01.03.2024 - 20 F 14.23

    Formale Anforderungen an die Sperrerklärung

    Mit Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 A 2.22 - gab das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache der Beklagten auf, diejenigen Aktenbestandteile vorzulegen, aus denen sich die von ihr gesehenen tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko i. S. v. § 5 SÜG bei einer Tätigkeit des Klägers beim Bundesnachrichtendienst ergeben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 2 S 10.22

    Normenkontrolle - einstweilige Anordnung - Veränderungssperre - Windenergie -

    Die Satzung der Antragsgegnerin über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 6..., bekannt gemacht im Amtsblatt für das A...Nr. 12 vom 16. Dezember 2021 und im Amtsblatt für das A...Nr. 2 vom 17. Februar 2022 wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin zum Aktenzeichen OVG 2 A 2/22 außer Vollzug gesetzt.
  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 VR 3.22

    Antrag auf einstweilige Anordnung bzgl. der vorläufigen Berücksichtigung für ein

    Im Verfahren der Hauptsache hat der Senat mit Beschluss vom 12. Januar 2023 (BVerwG 2 A 2.22 ) der Beklagten aufgegeben, diejenigen Aktenbestandteile vorzulegen, aus denen sich die von ihr gesehenen tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko im Sinne des § 5 SÜG bei einer Tätigkeit des Klägers beim BND ergeben.
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